Produktregistrierung
zur Garantieverlängerung
Registrieren Sie Ihr Schmuckstück innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf und profitieren Sie von einer auf 3 Jahre verlängerten BERND WOLF Herstellergarantie.
Geben Sie die Artikelnummer an, sowie das Kaufdatum und hinterlegen Sie ein Foto des elektronischen Kaufbelegs.
Weitere Informationen finden Sie unterhalb des Formulars.
Informationen zur
BERND WOLF Garantieverlängerung
Zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelhaftungsrechten gewährt die BERND WOLF GmbH eine freiwillige Herstellergarantie auf Material- und Verarbeitungsfehler.
Durch die Registrierung Ihres Schmuckstücks innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf verlängert sich die Garantiezeit von 2 Jahren auf insgesamt 3 Jahre ab Kaufdatum.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der verlängerten Herstellergarantie ist die fristgerechte Produktregistrierung innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf.
Die Garantie umfasst Material- und Verarbeitungsfehler, die bei normalem Gebrauch des Schmuckstücks auftreten.
Im Garantiefall wird die BERND WOLF GmbH das betroffene Schmuckstück reparieren, austauschen oder einen gleichwertigen Ersatz bereitstellen.
Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere:
- normale Abnutzungserscheinungen und altersbedingte Veränderungen
- Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Pflege
- Schäden durch Stöße, Schläge, Zugbelastungen oder Unfälle
- Schäden durch Kontakt mit Chemikalien, Kosmetika, Reinigungsmitteln oder anderen ungeeigneten Substanzen
- Verlust von Schmuckstücken oder Schmuckbestandteilen
- Schäden durch eigenmächtige Veränderungen oder Reparaturen
- Schäden, die durch Reparaturen oder Eingriffe nicht autorisierter Dritter entstanden sind
- verbrauchsbedingter Verschleiß von Vergoldungen, Versilberungen, Rhodinierungen oder vergleichbaren Verschleißteilen.
Zur Inanspruchnahme der Herstellergarantie benötigen Sie Ihren elektronischen Kaufbeleg sowie die Bestätigung Ihrer Produktregistrierung. Bitte halten Sie diese Unterlagen bereit oder übermitteln Sie diese auf Anfrage an unseren Kundenservice.
Die BERND WOLF GmbH ist berechtigt, das Schmuckstück vor der Entscheidung über den Garantieanspruch zu prüfen.
Erfolgt keine fristgerechte Produktregistrierung, gelten ausschließlich die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
Die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte gegenüber der BERND WOLF GmbH bleiben durch diese Garantie unberührt und können unentgeltlich geltend gemacht werden.
Die Inanspruchnahme der gesetzlichen Mängelhaftungsrechte ist nicht von einer Produktregistrierung abhängig.
Diese Garantie Verlängerung gilt für Länder in der EU.
